Die Selbstverpflichtung im Projekt „Hundegestützte Pädagogik in Rheinland- Pfalz" (Schulhund RLP) beinhaltet grundlegende Voraussetzungen, sowie Regelungen zum Einsatz des Schulhundes, zur Hygiene und zum Einsatz von Welpen und Junghunden.
Wichtige Aspekte sind:
- Der Hund lebt als Familienmitglied art- und tierschutzgerecht im Haushalt des Halters.
- Ohne Ausbildung wird kein Hund als Schulhund eingesetzt. Bei begonnener Ausbildung
ist ein begrenzter Einsatz im Rahmen der Ausbildung möglich.
- Hundeführer und Schulleiter beachten die Empfehlungen des AK Schulhund
Diese Selbstverpflichtung, welche von Herr Landsmann unterschrieben wurde liegt dem AK Schulhund vor.